@wembley66 (16:26 Uhr)
Kann mir mal jemand erklären wie es mit der Spielberechtigung für die u23 aussieht? Warum kann ein Kim( Südkorea oder ähnliches) für u23 spielen und ein Altintas (Türkei ) nicht? Ist doch beides nicht EU, oder?
die konstallation 1) über 18 jahre 2) profivertrag 3) herkunft aus einem land ohne EU-abkommen sorgt bei altintas dafür, dass er nur als lizenzspieler in der ersten mannschaft des HSV aktiv werden darf. als nicht-EU-ausländer ist er somit in der U23 nicht mehr einsetzbar. wäre er unter 18 jahre alt, sähe es anders aus. die arbeitsgenehmigung für die bundesliga ist eine ausnahmegenehmigung. ohne entsprechendes EU-abkommen ist diese für die “zweite” (U23) nicht zu erhalten. somit zeichnet auch nicht der DFB oder die DFL hier verantwortlich, sondern der bund. meines wissens würde diese regelung auch als vertragsamateur gelten, weil es m.w. um alle sozialverischerungspflichtigen jobs gilt.